Futur I

 

Eine weitere Verwendung findet das Futur I im Ausdruck einer Aufforderung. Dabei steht das Subjekt immer in der zweiten Person Singular oder Plural bzw. in der Höflichkeitsform. Es geht um eine Konkurrenzform des Imperativs.

 

Beispiele
Du wirst jetzt den Mund halten.
Ihr werdet das Geld sofort zurückgeben.
Sie werden jetzt den Laden verlassen.